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Ausgabe August 2022
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im September können sich die meisten Beschäftigten bei der Lohnauszahlung über 300 Euro brutto zusätzlich freuen. Wie erfreut die Unternehmen über den zusätzlichen Aufwand bei der Abrechnung der Energiepreispauschale sind, steht auf einem anderen Blatt. In diesem Newsletter erfahren Sie, worauf Sie dabei achten müssen. Zum 1. Oktober gibt es außerdem neue Verdienstgrenzen bei Minijob und Midijob. Wir machen Sie mit den neuen Regelungen rund um die Anhebung vertraut. Herzliche Grüße
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| Jörg Frey Geschäftsführer P.S.: Damit Sie unseren Newsletter mit topaktuellen Infos für Unternehmer:innen weiterhin erhalten können, müssen Sie sich neu registrieren. Dies hat technische Gründe und dauert nur 2 Minuten! Besten Dank im Voraus.
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| | | Top-Themen
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| | Energiepreispauschale: So wird sie ausgezahlt
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| Im September müssen Unternehmen ihren Beschäftigten die Energiepreispauschale ausbezahlen. Das Geld erhalten sie dann vom Staat zurück. Alles Wichtige dazu und wie auch Selbstständige an die 300 Euro kommen, lesen Sie hier.
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| | Neue Verdienstgrenzen im Minijob und Midijob: Das gilt ab Oktober 2022
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| Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro steigt zum 1. Oktober auch gleichzeitig die Verdienstobergrenze für Minijob und Midijob. Welche neuen Grenzen gelten und was Unternehmen dabei künftig beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
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| | | Aktuelle Online-Schulungen | |
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| | | So zahlen Sie die Energiepreispauschale richtig aus! | | Referentin: Christiane Droste-Klempp
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| | In dieser Online-Schulung zeigen wir Ihnen, wer die Energiepreispauschale bekommt und was Sie z. B. bei Minijobs oder Beschäftigten in Elternzeit beachten müssen. Sie erfahren, wie die Refinanzierung abläuft und setzen das Stichtagsprinzip korrekt um. Drei Termine im August und September stehen zur Auswahl!
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| | | Mini- und Midijobs: Diese neuen Regeln gelten ab 01.10.2022 | | Referent: André Fasel
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| | Was passiert, wenn Ihre Beschäftigten durch die Anhebung der Verdienstgrenzen in einen Mini- oder Midijob rutschen? In dieser Online-Schulung erfahren Sie, was zu tun ist. Darüber hinaus erhalten Sie wichtige Infos zum Thema Mindestlohn. Ihnen stehen drei Termine zur Auswahl!
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| | | Tipps & Tricks für Ihr Lexware Programm | |
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| | | So geht's: Die Energiepreispauschale mit Ihrer Software einfach abrechnen | | FAQ
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| | Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, müssen Sie die Energiepreispauschale mit dem September-Lohn an Ihre Beschäftigten auszahlen. Die Abrechnung ist mit dem August-Update in Ihrem Lexware Programm möglich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dabei richtig vorgehen.
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| Zum Beitrag |
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| Midijob-Rechner: Sozialabgaben per Mausklick berechnen | | Gratis-Tool des Monats
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| Beschäftigte, die zwischen 450,01 und 1.300 Euro verdienen, haben einen sogenannten Midijob. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge hängt beim Midijob vom individuellen Verdienst ab. Mit unserem Midijob-Rechner können Sie die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Midijobber:innen im Handumdrehen berechnen.
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| Zum Tool |
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| Was halten Sie von der Energiepreispauschale? | |
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| Haben Sie sich schon mit der Energiepreispauschale beschäftigt? Wenn ja, was ist Ihre Meinung dazu? Sagen Sie es uns jetzt - in unserer Kurzumfrage. PS: Auf der Seite finden Sie übrigens auch die Ergebnisse der Frage des Monats Juli zum Thema „Fachkräftemangel“.
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| Zur Kurzumfrage |
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| | | Digitalisierung in der Praxis | |
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| Wie nutzen Sie Facebook-Marketing gewinnbringend für Ihr Unternehmen? Facebook bietet auch für kleine Unternehmen Möglichkeiten, neue Kund:innen zu gewinnen und Bestandskund:innen stärker an das eigene Unternehmen zu binden. Wie Sie eine Unternehmensseite in Facebook anlegen, was die richtigen Inhalte dafür sind und wie Sie Anzeigen schalten, erfahren Sie hier.
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Geschäftsführung: Iris Bode, Jörg Frey, Matthias Schätzle, Christian Steiger, Dr. Carsten Thies
Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg HRA 4408 · USt-IdNr. DE812398835
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