| | | Sonderausgabe #3 zur Corona-Krise
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Corona-Krise sind schnelle Maßnahmen und aktuelles Wissen gefragt. Deshalb haben wir unsere Corona-Themenseite für Sie erweitert. Informieren Sie sich heute, welche Steuererleichterungen Sie jetzt nutzen können, was Sie beim Thema Homeoffice beachten müssen und welche Regelungen in Bezug auf Kurzarbeit und Minijobber gelten. Auf der Themenseite finden Sie außerdem neue Informationen zu staatlichen Hilfen, zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und dazu, was Sie tun können, wenn der Geschäftsführer oder ein wichtiger Zulieferer wegen Corona ausfällt. Ich wünsche Ihnen in dieser herausfordernden Zeit alles Gute und danke Ihnen für Ihr Vertrauen. Bleiben Sie gesund.
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| Jörg Frey Geschäftsführer
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| | Steuererleichterungen in der Corona-Krise nutzen: So gehen Sie vor
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| Was tun, wenn die Einnahmen wegen der Corona-Krise wegbrechen und die laufenden Ausgaben unverändert anfallen? Neben dem staatlichen Hilfspaket gewähren auch die Finanzämter Erleichterungen in dieser schwierigen Zeit. Wie Sie diese für Ihre Firma nutzen, erfahren Sie hier.
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| Zum Artikel →
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| Homeoffice in der Corona-Krise: Darauf müssen Arbeitgeber achten
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| Homeoffice ist derzeit eine effektive Maßnahme, um Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig den Betrieb am Laufen zu halten. Doch wie gelingt die technische Umsetzung und was müssen Sie als Arbeitgeber dabei beachten?
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| Kurzarbeit bei Minijobbern und Aushilfen: Diese Regelungen gelten in der Corona-Krise
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| Minijobber dürfen nicht kurzarbeiten. Doch wie können Sie als Arbeitgeber mit geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern umgehen, wenn die Aufträge ausbleiben? Die Antwort darauf erhalten Sie in unserem Fachbeitrag.
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| Zum Artikel →
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| | | Kostenlose Online-Schulung: am 22.04. + 04.05. | |
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| | | Kurzarbeitergeld und Lohnfortzahlung: Coronavirus und die Folgen für die Entgeltabrechnung | | Mit Christiane Droste-Klempp, Unternehmensberaterin
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| | Bei vielen Unternehmen ist jetzt Kurzarbeit angesagt. Anderen Firmen macht der Ausfall ihrer Mitarbeiter zu schaffen. In unserer kostenlosen Online-Schulung erfahren Sie, was zu tun ist und welche steuerlichen Regeln gelten. Die aufgezeichnete Schulung vom 01.04. ist bereits abrufbar!
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| | | Neues von Lexware | |
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| | Kostenlose Online-Produktschulung am 16.04.2020: Kurzarbeit abrechnen mit Lexware lohn+gehalt
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| Sie möchten wissen, wie Sie Kurzarbeit in Ihrer Lexware Software korrekt abrechnen? In dieser kostenlosen Online-Produktschulung erfahren Sie im Detail, was Sie tun müssen und welche Besonderheiten zu beachten sind.
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| | Sie arbeiten im Homeoffice und möchten von dort auf Ihr Lexware Programm zugreifen? Oder Sie haben Fragen zur Abrechnung von Kurzarbeit? Hier finden Sie die passende Unterstützung!
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| Impressum Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Ein Unternehmen der Haufe Gruppe Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg Telefon: 0800 539 80 11 (kostenfrei) E-Mail: service@lexware.de Webseite: www.lexware.de Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz und Registergericht Freiburg HRB 5557; Martin Laqua Geschäftsführung: Isabel Blank, Sandra Dittert, Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann, Markus Reithwiesner, Joachim Rotzinger, Christian Steiger, Dr. Carsten Thies
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Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §55 Abs. 2 RStV: Andreas Lehr (Anschrift oben) Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835 Datenschutzerklärung: www.lexware.de/datenschutz
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