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Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 1. Januar 2021 kommen wichtige Änderungen im Bereich Sozialversicherung und Lohnsteuer auf Sie zu. Damit Sie sich frühzeitig darauf einstellen können, stellen wir Ihnen die Neuerungen schon heute kompakt und übersichtlich vor. Lesen Sie außerdem, wie ein neues Gesetz die Abmahn-Abzocke gegenüber KMU beenden soll und worauf Sie jetzt bei der Rechnungsberichtigung achten müssen – nach der aktuellen Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums. Herzliche Grüße Ihr Jörg Frey
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| Jörg Frey Geschäftsführer
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| | | Top-Thema
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| | Sozialversicherung und Lohnsteuer 2021: Das ist neu
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| Mit dem Jahreswechsel treten wichtige Neuerungen im Bereich Sozialversicherung und Lohnsteuer in Kraft. Diese Änderungen sollten Sie rechtzeitig einkalkulieren, um unliebsame Überraschungen bei den Personalkosten zu vermeiden. Wir haben die wichtigsten Neuerungen 2021 für Sie zusammengefasst.
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| Neues Gesetz soll teure Abmahn-Abzocke beenden
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| Kleinere Unternehmen werden oft zum Ziel halbseidener Abmahnungen. Ein neues Gesetz soll dies nun stoppen. So können Sie sich künftig gegen missbräuchliche Abmahnungen wehren.
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| Rückwirkende Rechnungskorrektur: So gehen Sie richtig vor
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| Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun, mit vierjähriger Verspätung, zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung Stellung genommen. Was erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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| | | Aktuelle Online-Schulungen | |
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| | | E-Commerce Recht: Impressum, Datenschutz, AGB | | Referent: Michael Rohrlich
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| | Bei der Erstellung Ihres Online-Shops müssen Sie zahlreiche rechtliche Aspekte zwingend beachten. Denn die Abmahngefahr im E-Commerce ist hoch und die Folgen sind kostspielig. Diese vier Online-Schulungen liefern Ihnen alle wichtigen Fakten!
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| | Die neue Version Ihrer Lexware Software erscheint in Kürze. Ab dem 09.11.2020 informieren wir Sie ganz persönlich – lokal oder digital! Die Teilnahme ist kostenlos. Melden Sie sich gleich an!
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| | | Tipps & Tricks für Ihr Lexware Programm | |
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| | | Rechnungskorrekturen und Gutschriften erfassen in Lexware warenwirtschaft und Lexware financial office | | FAQ-Beitrag
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| | Ist eine Rechnung fehlerhaft, darf sie unter bestimmten Voraussetzungen berichtigt werden. Wie Sie dabei in Lexware warenwirtschaft, Lexware financial office und weiteren Lexware Programmen vorgehen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
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| Impressum Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Ein Unternehmen der Haufe Gruppe Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg Telefon: 0800 539 80 11 (kostenfrei) E-Mail: service@lexware.de Webseite: www.lexware.de Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz und Registergericht Freiburg HRB 5557; Martin Laqua Geschäftsführung: Isabel Blank, Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann, Joachim Rotzinger, Christian Steiger, Dr. Carsten Thies
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Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §55 Abs. 2 RStV: Andreas Lehr (Anschrift oben) Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835 Datenschutzerklärung: www.lexware.de/datenschutz
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