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Guten Tag,
die neue Bundesregierung ist beim Thema Lohn sehr aktiv: So soll neben dem Mindestlohn nun auch die Verdienstgrenze beim Minijob zum 1. Oktober 2022 steigen. In diesem Newsletter zeigen wir Ihnen, was Sie bei der Einstellung von Minijobber:innen beachten müssen. Lesen Sie außerdem, wie Sie die neuen Corona-Steuererleichterungen optimal für Ihr Unternehmen nutzen und wie Sie Ihre Kundinnen und Kunden richtig auf Preiserhöhungen vorbereiten.
Herzliche Grüße
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| Jörg Frey Geschäftsführer
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| | | Top-Thema
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| | Minijob: Das müssen Sie bei der Einstellung beachten
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| Seit dem 1. Januar 2022 müssen Unternehmen die Steuer-ID ihrer Minijobberinnen und Minijobber an die Bundesknappschaft übermitteln. Außerdem soll die maximale Verdienstgrenze beim Minijob zum 1. Oktober von derzeit 450 Euro auf 520 Euro steigen. Hier finden Sie alles Wichtige, was Sie bei der Einstellung von geringfügig Beschäftigten beachten müssen.
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| Zum Top-Thema |
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| Neue Corona-Steuererleichterungen für Unternehmen
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| Die Bundesregierung hat am 16. Februar 2022 neue Steuererleichterungen für Unternehmen beschlossen. Wie Sie diese am besten nutzen, erfahren Sie hier.
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| Zum Beitrag →
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| Preiserhöhung ankündigen: So argumentieren Sie richtig
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| Die steigenden Rohstoffpreise zwingen immer mehr Unternehmen, die eigenen Preise anzupassen. Wie Sie anstehende Preiserhöhungen gegenüber Ihren Kund:innen verargumentieren, lesen Sie in diesem Artikel.
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| Zum Beitrag →
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| Frage des Monats: Haben Sie sich Verdienstausfälle von Beschäftigten in Quarantäne zurückerstatten lassen? | |
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| Wenn sich Beschäftigte aufgrund von Corona in häusliche Quarantäne begeben müssen, können Sie sich als Arbeitgeber:in den Verdienstausfall erstatten lassen. Haben Sie davon schon Gebrauch gemacht? Was sind Ihre Erfahrungen? Nehmen Sie jetzt an unserer Umfrage teil. PS: Auf der Seite finden Sie übrigens auch die Ergebnisse der Januar-Umfrage zum Thema Mindestlohnerhöhung.
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| Zur Kurzumfrage |
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| | | Digitalisierung in der Praxis | |
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| Mobile Payment: 5 Lösungen für Kleinunternehmen Die Pandemie hat dem Bezahlen per Handy oder anderem mobilen Endgerät einen starken Schub gegeben. Welche Mobile-Payment-Varianten sich für Kleinunternehmen eignen und worauf Sie bei deren Einsatz achten sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.
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| Mehr erfahren →
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| | | Aktuelle Online-Schulungen | |
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| | | Papierloses Büro: Das „ersetzende Scannen“ macht Schluss mit der Zettelwirtschaft | | Referentin: Christiane Hartramf
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| | Schluss mit Aktenordnern und Papierbergen! Diese Online-Schulung zeigt Ihnen, wie Sie in nur vier Schritten ein papierloses Büro einrichten und trotzdem alle Aufbewahrungpflichten erfüllen.
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| | | Microsoft Teams: Mehr als nur ein Chatprogramm | | Referentin: Michaela Kraul
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| | In dieser Online-Schulung zeigen wir Ihnen die vielfältigen Möglichkeiten von Microsoft Teams. Sie können damit Online-Besprechungen durchführen, aber z.B. auch Dateien, Projekte und Aufgaben verwalten und planen.
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| Stundensatzrechner: Stundensatz richtig berechnen und den Gewinn erhöhen | | Gratis-Tool des Monats
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| Noch immer kalkulieren viele Unternehmen mit grob geschätzten Verrechnungssätzen für die anfallenden Arbeitsstunden. Doch erst wenn Sie Ihren Stundensatz richtig berechnen, wissen Sie, welche Aufträge profitabel sind und welche nicht. Mit dem kostenlosen Lexware Stundensatzrechner haben Sie die Kosten immer im Blick und erhöhen Ihren Gewinn durch richtig kalkulierte Stundensätze.
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| | | Tipps & Tricks für Ihr Lexware Programm | |
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| | | Geringfügig Beschäftigte richtig abrechnen in Lexware lohn+gehalt | | FAQ-Beitrag
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| | Bei der Abrechnung von geringfügig Beschäftigten sind einige Besonderheiten zu beachten. Wir zeigen Ihnen in diesem FAQ-Beitrag, welche Eingaben zur Abrechnung von Minijobber:innen in Lexware lohn+gehalt erforderlich sind.
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Geschäftsführung: Iris Bode, Jörg Frey, Matthias Schätzle, Christian Steiger, Dr. Carsten Thies
Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg HRA 4408 · USt-IdNr. DE812398835
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