Investitionsabzugsbetrag nutzen und Steuern sparen

Der Investitionsabzugsbetrag ist der Steuertipp Nummer eins für kleine und mittelständische Unternehmen. Hier lesen Sie die wichtigsten Steuerspielregeln, mit denen Sie Ihren Gewinn ohne einen Cent Ausgaben gezielt drücken können.

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Zuletzt aktualisiert am:09.04.2024

Definition

Definition: Was ist ein Investitionsabzugsbetrag?

Der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, findet sich seit 2008 im Paragrafen 7g Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes und bezeichnet die Abschreibung eines Wirtschaftsguts „vor“ der eigentlichen Investition. 


Mit dem Investitionsabzugsbetrag haben einfach erklärt Freiberufler:innen sowie Unternehmer:innen kleiner sowie mittelständischer Betriebe die Möglichkeit, einen Teil der voraussichtlichen Ausgaben der nächsten drei Jahre bereits für das bestehende Wirtschaftsjahr als Betriebsausgaben abzuziehen. Durch die gewinnmindernde Berücksichtigung können Sie die Steuerbelastung senken, ohne tatsächlich sofort Geld auszugeben. 
 

Gesetzliche Grundlage

Geregelt ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG, wobei seit dem 01.01.2020 sogar 50 Prozent von Investitionen zukünftiger Anschaffungs- und Herstellungskosten berücksichtigt werden dürfen. Den Investitionsabzugsbetrag geben Unternehmer oder Freiberufler in der Gewinnermittlung zu ihrer Steuererklärung einfach ohne Belege an.

SOFTWARESUPPORT

Investitionsabzugsbetrag mit Lexware buchen: So funktioniert’s

Wichtige Informationen und Hilfe rund um das Thema Investitionsabzugsbetrag sowie der korrekten Umsetzung in unseren Software-Lösungen erhalten Sie im Support-Bereich. Für allgemeine Tipps lesen Sie einfach weiter.

Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag?

Fehlt das Geld für Steuernachzahlungen, dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Investitionsabzugsbetrag bereits einen Teil der Investitionskosten für geplante Investitionenvom Gewinn abziehen. 

  1. Typischer Fall: Sie haben nur mit rund 50.000 Euro Gewinn gerechnet, weshalb Sie auch nur sehr geringe Einkommensteuervorauszahlungen ans Finanzamt überwiesen haben. Nun beträgt der Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung 95.000 Euro. Das bedeutet Steuernachzahlungen. Doch dafür fehlt Ihnen das nötige Kleingeld.
  2. Also, was tun? Zur Bank gehen und einen Kredit aufnehmen? Beim Finanzamt vorsprechen, um eine Stundung mit Stundungszinsen zu bitten? Nicht wirklich die besten Ideen.
  3. Die Lösung: Werfen Sie einen Blick in die Zukunft. Planen Sie in den nächsten drei Jahren Investitionen ins bewegliche Anlagevermögen, dürfen Sie bereits heute 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten wie Betriebsausgaben abziehen. Das drückt den Gewinn sowie die zu entrichtenden Steuern, ohne dass Sie jetzt bereits Ausgaben haben. Der IAB eignet sich somit hervorragend, um Steuern zu sparen bwz. zu stunden.

Investitionsabzugsbetrag buchen

Falls Sie sich fragen, wie Sie den Investitionsabzugsbetrag buchen oder wie Sie diesen in Lexware buchhaltung erfassen können, helfen Ihnen möglicherweise diese Beiträge weiter:

Tipp

Neu: Verlängerung des Investitionszeitraums im Rahmen des KöMoG

Im Rahmen des Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetzes (KöMoG), das am 1. Januar 2022 in Kraft trat, wurden zum Investitionsabzugsbetrag aufgrund der Corona-Krise folgende Neuregelungen eingeführt:

  • Wenn Sie vom Gewinn 2017 einen Investitionsabzugsbetrag abgezogen haben, verlängerte sich der Investitionszeitraum von 3 auf 5 Jahre. Sie mussten die geplante Investition also erst im Jahr 2022 realisieren.
  • Auch beim Investitionsabzugsbetrag 2018 hatten Sie bis Ende 2022 Zeit, um die Investition zu tätigen. Hier verlängert sich die Investitionsfrist auf bis zu 4 Jahren.

Mehr Informationen und Tipps lesen Sie in unserem Beitrag zum Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz.

Bei welchen Investitionen ist der Investitionsabzugsbetrag möglich?

Anschaffungskosten werden für den Investitionsabzugsbetrag nur anerkannt, wenn es sich um abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter handelt, die neu und gebraucht sein können, wie zum Beispiel:

  • Computer
  • Maschinen
  • Büromöbel
  • Fahrzeuge

Immaterielle Wirtschaftsgüter hingegen, die also nicht körperlich fassbar sind, dürfen Sie ab einem Wert von 800 Euro nichtfür den Investitionsabzugsbetrag verwenden, wie zum Beispiel eine Immobilie. Unter diesem Wert handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG, die Sie für den IAB bilden können. Zu diesen gehören beispielsweise:

  • Lizenzen
  • Software
  • Rechte von Namen, Marken etc.
  • Patente
  • Kundenlisten

Wie bildet man den Investitionsabzugsbetrag?

Sie dürfen maximal 50 Prozent vom Betrag des zukünftigen Wirtschaftsguts in der Steuererklärunggeltend machen, wodurch sich Ihr zu versteuernder Gewinn senkt. Die Steuerzahlung wird ebenfalls geringer. Sind Sie berechtigt, einen Vorsteuerabzug zu beantragen (= vorsteuerabzugsberechtigt) , müssen Sie für die Anschaffungskosten immer den Nettobetrag für den Investitionsabzugsbetrag bilden.

Wenn Sie in den nächsten Jahren das materielle Wirtschaftsgut bzw. GWG des Investitionsabzugsbetrags tatsächlich kaufen, müssen Sie den vorherigen Abzug berücksichtigen. Sie addieren dann den Investitionsabzugsbetrag für die neue Steuererklärung, wodurch Ihr Gewinn steigt und die Steuerlast wächst.

Tipp

Lexware Werkzeug für die Investitionsrechnung nutzen

Mit unserem Werkzeug für Investitionsrechnung kalkulieren Sie einfach und schnell, welche Investitionen sich wirklich lohnen.

Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag

Um in den Genuss des Investitionsabzugsbetrags zu gelangen, müssen Sie einige strenge Voraussetzungen erfüllen:

Einheitliche Höchstgrenzen beim Gewinn

Das entscheidende Kriterium dafür, ob das Finanzamt den Abzug eines Investitionsabzugsbetrags zulässt, ist die Höhe Ihres Gewinns. Dazu Folgendes:

  • Der Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags darf nicht mehr als 200.000 Euro betragen. 
  • Die IAB-Gewinngrenze gilt unabhängig davon, ob die Bilanz Ihrer Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung feststeht.

Erfüllen Sie die obigen Voraussetzungen zum Abzug des Investitionsabzugsbetrags, können Sie anhand der folgenden Kriterien prüfen, ob die von Ihnen geplanten Investitionen begünstigt sind und ob es steuerlich überhaupt Sinn macht, den Abzug vorzunehmen.

  1. Die betriebliche Investition ist innerhalb der nächsten drei Jahre geplant.
  2. Es handelt sich um Anlagevermögen (also nicht um Waren, die zum Verkauf bestimmt sind).
  3. Es handelt sich um bewegliche Gegenstände oder um geringwertige Wirtschaftsgüter.
  4. Sie können nachweisen, dass der Gegenstand im Jahr des Kaufs und im darauffolgenden Jahr in Ihrer Firma insgesamt zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird.
  5. Der Investitionsabzugsbetrag muss unter 200.000 Euro liegen.

Fazit: Können Sie diese Fragen mit ja beantworten, lohnt sich steuerlich der Abzug des Investitionsabzugsbetrags.

Achtung

Beachten Sie beim Firmenwagen

Möchten Sie ein Nutzfahrzeug, eine Maschine oder betriebliche Einrichtungsgegenstände kaufen, dürfte der Nachweis der 90-prozentigen betrieblichen Nutzung im Jahr des Kaufs und im Jahr danach keine Probleme machen. Doch bei einem Firmenwagen wird das schwierig. Der Nachweis kann nur über ein Fahrtenbuch erbracht werden. 

Vermietung des gekauften Gegenstands

Aufgrund der Corona-Krise wurde zur 90-prozentigen betrieblichen Nutzung im Jahr der Investition sowie im Folgejahr eine Erleichterung beschlossen. Diese gilt für Steuerjahre seit 2020: Es ist für den Investitionsabzugsbetrag nicht schädlich, wenn eine Vermietung des Gegenstands im Jahr des Kaufs und im Folgejahr stattfindet.

Mögliche Steuerfolgen des Investitionsabzugsbetrags

Wenn Sie berechnet haben, dass sich eine Investition für Sie lohnt, sollten Sie diese konkret für einen möglichen Investitionsabzugsbetrag planen. Tätigen Sie die Investition innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums und halten Sie alle Vorgaben ein, muss der in den Vorjahren abgezogene Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Investition dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden.
Damit nichts nachversteuert werden muss, wird gleichzeitig die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung um den bisher abgezogenen Investitionsabzugsbetrag gemindert.

Tipp

Beispiel: Investitionsabzugsbetrag mindert Abschreibung

Sie kaufen eine Maschine für 100.000 Euro (Nutzungsdauer zehn Jahre). In den vergangenen Jahren wurden 40.000 Euro als Investitionsabzugsbetrag abgezogen. Damit die Auflösung des Investitionsabzugsbetrags im Jahr der Investition neutral bleibt, wird die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung auf 60.000 Euro gemindert. Die jährliche Abschreibung beträgt somit anstatt 10.000 Euro nur 6.000 Euro.

Wenn Sie in dem Beispiel innerhalb der 3-Jahresfrist gar nicht investieren, wird der Investitionsabzugsbetrag vom Finanzamt wieder aufgelöst – und zwar in dem Jahr, in dem er abgezogen wurde. Liegen zwischen Abzug und Auflösung des IABs ein paar Jahre, müssen Sie nicht nur die Steuern, sondern zusätzlich Nachzahlungszinsen zurückzahlen. 

Investitionsabzugsbeträge richtig buchen

Kaufen Sie einen völlig anderen Gegenstand als ursprünglich geplant, ist das kein Problem mehr. Sie müssen dem Finanzamt bei Abzug eines Investitionsabzugsbetrags nicht mitteilen, welchen Gegenstand Sie kaufen möchten.

Wird der Gegenstand im Jahr des Kaufs und im Folgejahr im Unternehmen nicht insgesamt mindestens zu 90 Prozent betrieblich genutzt bzw. Sie können diese nicht nachweisen, wurde der Investitionsabzugsbetrag für diesen Gegenstand zu Unrecht vom Gewinn abgezogen. Das Finanzamt wird hier den Steuerbescheid des Abzugsjahrs ändern. Dies gilt auch, wenn die Investitionskosten unter den kalkulierten Beträgen liegen. Dann wird das Finanzamt jedoch den Abzug nur teilweise rückgängig machen.

Investitionsabzugsbetrag: So überzeugen Sie das Finanzamt

Es gibt zahlreiche steuerzahlerfreundliche Urteile, auf die Sie das Finanzamt bei Streitigkeiten um den Investitionsabzugsbetrag hinweisen sollten. An anderer Stelle haben wir einige allgemeine Steuertipps für Sie gesammelt, die für viele Arbeitgeber:innen einige Ersparnisse mit sich bringen können.
Hier finden Sie einige ausgewählte Fälle spezifisch für den Investitionsabzugsbetrag:

Fall 1: Investitionsabzugsbetrag nach erfolgter Investition beantragt

Unternehmer Müller gibt seine Steuererklärung für 2022 trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht ab. Deshalb wird er Ende 2021 geschätzt. Im folgenden Einspruchsverfahren gibt er dann endlich am 01.07.2024 eine Steuererklärung ab und beantragt mithilfe seiner Steuersoftware für mehrere PKWs den Abzug eines Investitionsabzugsbetrags in 2022. Der Kauf der Fahrzeuge wurde bereits Anfang 2024 realisiert. Das Finanzamt lehnte den Abzug eines Investitionsabzugsbetrags in 2022 ab, weil zum Zeitpunkt der Beantragung des Investitionsabzugsbetrags (mit Abgabe der Steuererklärung am 1. Juli 2024) die Investition bereits getätigt wurde (Anfang 2024).

Die Richter des Bundesfinanzhofs erlauben den Abzug trotz bereits erfolgter Investition (BFH, Urteil vom 08.06.2011, 1 R 90/10).

Fall 2: Gründer legen keine Bestellung vor

Bei Abzug eines Investitionsabzugsbetrags vor Betriebseröffnung erwartete das Finanzamt als Nachweis in der Vergangenheit für die geplanten Investitionen verbindliche Bestellungen.

Die Richter des Finanzgerichts München erlauben den Abzug des 50-prozentigen Investitionsabzugsbetrags selbst ohne feste Bestellung. Als Nachweis genügt die Glaubhaftmachung der geplanten Investition (FG München, Urteil vom 26.10.2010, 2 K 655/10). Vorteilhaft sind erste – auch kleinere Kosten – im Zusammenhang mit der geplanten Investition.

Fall 3: Verzinsung bei nicht getätigter Investition

Kippt das Finanzamt den Abzug des Investitionsabzugsbetrags rückwirkend, fallen für die Steuernachzahlungen normalerweise ab dem 15. Monat nach Ablauf des Jahres zusätzlich Nachzahlungszinsen an, in dem der Investitionsabzugsbetrag ursprünglich abgezogen wurde (Schreiben vom 15.08.2014, Az. IV C 6 – S 2139-b/07/10002).

Fall 4: Investitionsabzugsbetrag bei Anschaffung im Sonderbetriebsvermögen

Künftig ist ein Investitionsabzugsbetrag auch dann möglich, wenn die Geltendmachung im Gesamthandvermögen einer Personengesellschaft erfolgt, im Jahr der Anschaffung hingegen im Sonderbetriebsvermögen einzelner Gesellschafter:innen stattfindet.

Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 15.11.2017, VI R 44/16) hat festgestellt, dass eine Rückgängigmachung des IAB seitens des Finanzamts zu Lasten des Gesamthandvermögens unzulässig ist.

Beispiel: So wirkt der Investitionsabzugsbetrag

Sie planen in den nächsten zwei Jahren den Kauf eines Lkw. Die Investitionskosten ohne Umsatzsteuer liegen bei 60.000 Euro.

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Steuerbelastung ohne IAB (Steuersatz 35 %)Steuerbelastung mit IAB (Steuersatz 35 %)
Gewinn 95.000 Euro 95.000 Euro
abzüglich IAB 0 Euro - 30.000 Euro (50% von 60.000 Euro)
Gewinn neu 95.000 Euro 65.000 Euro
Steuerlast 33.250 Euro 22.750 Euro
Gesparte Steuern 10.500 Euro

Durch den Abzug des Investitionsabzugsbetrags reduziert sich Ihre Steuerlast und Sie sparen für das Steuerjahr ohne einen Cent Ausgaben 10.500 Euro.

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