Geschenke an Arbeitnehmer abrechnen

Geschenke an Arbeitnehmer werden je nach Wert und/oder Anlass steuer- und beitragsrechtlich unterschiedlich behandelt.

Übersicht

Geschenke an Arbeitnehmer müssen wie folgt unterschieden werden: 

  • Geldgeschenke sind i.d.R. Arbeitslohn und somit steuer- und sv-pflichtig. Die pauschale Besteuerung scheidet aus.
  • Annehmlichkeiten sind keine Geschenke und fallen i.d.R. unter die Sachbezugsfreigrenze von 50,00 EUR monatlich 
  • Sachgeschenke können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen steuerfrei bzw. pauschal versteuert werden.
  • Voraussetzung lt. R 19.6. Abs.1 LStR:
    "Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen, gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn. Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Geldzuwendungen gehören stets zum Arbeitslohn, auch wenn ihr Wert gering ist."

Die folgende Darstellung gibt Ihnen einen Überblick, wie Geschenke mit Lexware lohn+gehalt abgerechnet werden können:


Geschenk als einmalige Sachzuwendung abrechnen

Mit den in Lexware lohn+gehalt vorgegebenen Lohnarten können Sie laufende geldwerte Vorteile abrechnen. Handelt es sich um eine einmalige Zuwendung (Sachbezug), gehen Sie wie folgt vor:

Bsp: Gelegenheitsgeschenk (Wert > 60,00 EUR) als Sachbezug in Form einer einmaligen Zuwendung.

1. Legen Sie in der Lohnartenverwaltung im Bereich Einmalzahlungen eine neue Lohnart mit folgenden Kennzeichen an:

  • Steuerpflicht: pauschal versteuert
  • Pauschalsteuersatz wählen: In der Regel 30% Sachzuwendungen
  • Die Steuer übernimmt der: Arbeitgeber | Arbeitnehmer
  • Sozialversicherungspflicht: SV-Pflichtig

Hinweis: Übernehmen Sie die übrigen Kennzeichen der Lohnart wie voreingestellt.

2. Nettoabzug des geldwerten Vorteils:

Legen Sie im Bereich Netto Be- und Abzüge ebenfalls eine neue Lohnart an.
Stellen Sie das Kennzeichen 'Bezugsart' auf 'Nettoabzug' um. 

Wichtiger Hinweis: Wenn der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers trägt, entsteht ein weiterer geldwerter Vorteil.


Ausnahmen

Streuwerbeartikel bis 10,00 EUR

Streuwerbeartikel (z. B. Kalender, Kugelschreiber, Werbeartikel, Kugelschreiber, Kalender, Schlüsselanhänger, Wein etc.), deren Anschaffungskosten geringer als 10,00 EUR (inkl. USt) sind, gelten nicht als Geschenke (= Sachbezug). Insofern ist die Übergabe von Werbeartikeln an Arbeitnehmern steuer- und sv-frei. Beachten Sie, dass grundsätzlich alle Sachbezüge im Lohnkonto aufgezeichnet werden müssen (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 LStDV).

Geschenke ab 10.000 EUR

Die Pauschalierung ist ausgeschlossen,
1. soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder
2. wenn die Aufwendungen für die einzelne Zuwendung den Betrag von 10.000 EUR übersteigen.